Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist eine in Deutschland gesetzlich angeordnete Pflichtversicherung für Personen, die sich in einem Arbeits-, Dienst oder Berufsausbildungsverhältnis befinden. Mit der gesetzlichen Pflichtversicherung werden Gefahren abgedeckt, die eventuell die Existenz der Versicherungsnehmer und der Gemeinschaft der Versicherten gefährden können. 

Die Gemeinschaft der Versicherten wird auch als Solidargemeinschaft genannt, da alle Versicherten mit ihren Beiträgen die Versicherungen finanzieren. Anders, als eine private Versicherung wie beispielsweise eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Mitgliedschaft in der Sozialversicherung zwingend verpflichtend.

Die Sozialversicherung stützt sich in Deutschland auf fünf Säulen. Es sind insgesamt fünf einzelne Versicherungszweige vorhanden. Diese werden als Säulen der Sozialversicherung bezeichnet. Die Versicherungszweige lauten Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Unfallversicherung. Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Personen, die sich in einem Arbeits-, Dienst oder Berufsausbildungsverhältnis befinden.

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Grundsicherung für arbeitsuchende Personen. Sie bezahlt nach dem Verlust der Arbeitsbeschäftigung das ALG I an die Betroffenen. Dadurch soll eine Sicherung der Lebensgrundlage des Betroffenen und seiner Familie erfolgen.

Die Rentenversicherung dient der finanziellen Existenzsicherung, wenn die Erwerbstätigen das Rentenalter erlangt haben. Die Höhe der Rentenzahlung orientiert sich nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre, in denen Beiträge bezahlt wurden und nach dem Geburtsjahr der Versicherten. Darüber hinaus werden von der Rentenversicherung Zahlungen an die Witwen und Witwer geleistet, wenn die versicherte Person verstirbt. 

Die Krankenversicherung trägt in erster Linie die Zahlungen für die ärztliche Behandlungen, mit denen die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Versicherten wieder hervorgebracht werden soll. Im Rahmen der Familienversicherung sind auch die Familienmitglieder der Versicherten in Krankenversicherung versichert      

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde als Teil der Sozialversicherung eingeführt, um die finanziellen Beanspruchungen für dauerhaft pflegebedürftigen Personen zu erleichtern. 

Die Unfallversicherung dient zur Absicherung der finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen auf dem Weg zur Arbeit zum Arbeitsplatz sowie von Berufskrankheiten. Zu den Leistungen der Unfallversicherung gehören die Übernahme der Beträge für die Heilungsverfahren sowie die Entschädigungsleistungen für die Versicherten.