Kindergeld

Das Kindergeld dient der wesentlichen Versorgung von Kindern ab der Geburt. Das Kindergeld ist eine steuerfreie staatliche Leistung und wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezahlt. Die Auszahlung des Kindergeldes findet monatlich durch die Familienkasse statt. 

Die Antragstellung des Kindergeldes für neugeborene Kinder erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit. Einen Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben unter bestimmten Bedingungen der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern eines Kindes. Die Leistung wird für alle minderjährigen, kontinuierlich versorgten und im Haushalt wohnenden Kinder gewährt. 

Hierzu zählen neben den leiblichen und Adoptivkinder auch Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder. Bei der Antragstellung müssen unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllt worden sein. 

Dazu müssen die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsbürgerschaft eines EU- Mitgliedstaates oder Staatsbürgerschaft Liechtensteins, Norwegens, Islands oder der Schweiz besitzen. Auch muss das Kind bei den Eltern leben. Die Eltern dürfen nicht im Ausland erwerbstätig sein.            

Vom Anspruch ausgeschlossen sind Eltern, die in Deutschland leben, aber in Einrichtungen eines anderen Staates tätig sind oder als Angehörige der NATO- Streitkräfte in Deutschland beschäftigt sind. 

Neben den Eltern und Adoptiveltern können unter bestimmten Bedingungen die Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern und Geschwister in Deutschland lebende und arbeitende Angehörige eines anderen als den aufgezählten Staaten, Kindergeld bekommen.

Das Kindergeld bekommt nur eine Person im Haushalt in der Regel ein Elternteil. Führt das Kind eine selbstständige Haushaltung, versorgt sich selbstständig und erhält von den Eltern keine Unterhaltsleistungen, kann die Zahlung direkt an das Kind erfolgen.