3-Säulen-Prinzip

Die drei Säulen tragen in Deutschland die Altersvorsorge. Dazu zählt man 

  • die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme
  • die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und
  • die private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung als Teil der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme ist und bleibt die wichtigste Säule dieses Prinzips. In diesem System tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen die Beiträge. Vom Bruttolohn des Arbeitnehmers wird ein individueller Betrag abgezogen und vom Arbeitgeber an die Krankenkasse des jeweiligen Versicherten übermittelt. Diese wiederum reicht den Betrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter. 

Das System der Deutschen Rentenversicherung stellt ein sogenanntes Umlageverfahren dar. Damit ist gemeint, dass die aktuell arbeitenden Versicherten Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, welche wiederum dafür genutzt werden, um den derzeitigen Rentnern ihre Rente auszubezahlen. Gehen die aktuell arbeitenden Versicherten dann in Rente, so wird die Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung durch die nächste Generation gewährleistet. Dieses Verfahren ist auch unter dem Begriff „Generationenvertrag“ bekannt. 

Zu den öffentliche-rechtlichen Pflichtsystemen zählt man neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch

  • die Beamtenversorgung, 
  • die Alterssicherung der Landwirte und
  • die berufsständische Versorgung. 

Die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme als 1. Säule hat eine Regelungsfunktion. 

Wie der Name der betrieblichen Altersvorsorge schon sagt, wird die Altersvorsorge durch den Betrieb selbst übernommen. So wählt der Betrieb eigenständig die Anlageform, ist für die Beitragszahlung verantwortlich und stellt den Vertragspartner des jeweiligen Anbieter dar. Jedoch heißt dies nicht, dass der Arbeitnehmer sich aus der Verantwortung ziehen kann, zu überprüfen, ob das vom Arbeitgeber ausgewählte Produkt für die eigenen Bedürfnisse angemessen ist. 

In der betrieblichen Altersvorsorge werden Beiträge vom Gehalt einbehalten und direkt in die Altersvorsorge eingezahlt. Zu den Formen der betrieblichen Altersvorsorge zählt man

  • die Direktversicherung,
  • die Pensionskasse,
  • den Pensionsfonds,
  • die Unterstützungskasse sowie
  • die Direktzusage. 

Die betriebliche Altersvorsorge hat eine Ergänzungsfunktion zu den öffentlich-rechtlichen Pflichtsystemen. 

Die private Altersvorsorge stellt alle Möglichkeiten der privaten Vermögensbildung dar. Dies kann 

  • ein Sparbuch, 
  • Fondsanlagen,
  • Aktien,
  • Immobilien, 
  • Tagesgeld oder
  • die Lebensversicherung

sein. 

Die bekanntesten Formen der privaten Altersvorsorge sind jedoch die Sofort-Rente, die Riester-Rente und die Rürup-Rente. 

Die private Altersvorsorge soll weitergehend durch den Staat durch steuerliche Förderung bei bestimmten Produkten (z.B. Riester-Rente und Rürup-Rente) unterstützt und gefördert werden.