Hartz IV

Wenn man von Hartz IV spricht, ist vom Arbeitslosengeld II die Rede. Der Name Hartz IV entspringt daher, dass der Manager Peter Hartz maßgeblich im Jahr 2002 zu der Gesetzesänderung und Ausarbeitung beigetragen hat. Im Jahr 2005 wurde dann das Arbeitslosengeld II (ALG II) eingeführt und als rechtliche Grundlage dient das zweite Sozialgesetzbuch (SGB II). Zweck des ALG II besteht darin, dass der Lebensunterhalt jedes Menschen gesichert sein soll. 

Bevor diese Regelung eingeführt wurde, mussten Anträge für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld sowie Arbeitslosenhilfe gestellt werden. Dies wurde durch den Antrag auf Arbeitslosengeld II vereinfacht und es ist nur noch ein Antrag statt mehrere bei der zuständigen Behörde bzw. hier beim Jobcenter zu stellen. 

Um Hartz IV beziehen zu können, muss man

  • mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können,
  • mindestens 15 Jahre alt sein, aber darf das Rentenalter noch nicht erreicht haben, 
  • den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
  • den Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend sichern können. 

Als hilfsbedürftig gilt eine Person im Sinne des ALG II dann, wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Dieses liegt im Jahr 2021 bei einer Einzelperson bei 9.744€ und soll zum Jahre 2022 auf 9.984€ angehoben werden. 

Wie hoch der Regelsatz ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. So kann eine Alleinstehende einen Regelsatz von 446€ erhalten. Leben zwei Hartz IV- Beziehende in einem Haushalt, so fällt der Regelsatz auf 401€ pro Person aus. Auch ein Kind unter fünf Jahren hat monatliche einen Anspruch auf 283€.

BerechtigteRegelbedarf
Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner446 Euro
Volljährige Partnerje 401 Euro
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)357 Euro
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Partner (14-17 Jahre)373 Euro
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)309 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)283 Euro
https://www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/beruf/id_89208182/arbeitslosengeld-ii-wie-hoch-sind-die-hartz-iv-regelsaetze-.html

Zum ALG II wird aber auch das eigene Vermögen angerechnet. Hierzu gehören

  • Bargeld,
  • Sparbriefe,
  • Wertpapiere,
  • Sparguthaben,
  • Kapitallebensversicherung,
  • Eigentumswohnungen,
  • Haus- und Grundeigentum,
  • Aber auch Gegenstände wie Fahrzeuge und Schmuck. 

Monatlich sind jedoch 100€ im Freibetrag enthalten.

Zu beachten ist auch, dass sich das ALG II lediglich auf den Lebensunterhalt selbst bezieht. Finanzielle Unterstützung für die Unterkunft, Heizung und ähnliche Kosten kann zusätzlich beantragt und in Anspruch genommen werden. 

Kommt es dazu, dass ein ALG II-Bezieher seinen Pflichten als solcher nicht nachkommt, kann der Regelsatz um max. 30 Prozent gemindert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Vom ALG II zu unterscheiden, ist das ALG I. Dies stellt eine Versicherungsleistung dar, für welche die Arbeitnehmer selbst eingezahlt haben. Das ALG II ist hingegen eine staatliche Leistung. Das ALG II kann man auch dann gleichzeitig beantragen, wenn man bereits ALG I bezieht oder einen Lohn ausgezahlt bekommt. 

Arbeitslosengeld IArbeitslosengeld II
Art der LeistungVersicherungsleistungstaatliche Leistung für Bedürftige
Voraussetzungmindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahltBedürftigkeit
Einnahmen werden angerechnetjaja
Vermögen wird angerechnetneinja
Höhe60 Prozent des letzten Nettogehalts / 67 Prozent mit KindernRegelsatz je nach Bedarfsgemeinschaft zwischen 283 bis 446 Euro pro Person, hinzu kommen Leistungen für Wohnung und Heizkosten
Dauermaximal 24 Monatesolange Hilfsbedürftigkeit und Arbeitslosigkeit anhalten, alle 12 Monate muss der Antrag erneuert werden
Wo beantragen?ArbeitsagenturJobcenter
https://www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/beruf/id_89208770/arbeitslosengeld-i-und-ii-das-sind-die-unterschiede.html