Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist neben der Krankenversicherung-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit eine bedeutende Säule im gegliederten Sozialsystem. 

Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, prinzipiell jedem, der sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und sich nicht selbst helfen kann beziehungsweise die notwendigen Hilfen nicht von anderen Personen bekommt, aus öffentlichen Mitteln die benötigten Hilfsleistungen zu gewähren. 

Für ausländische Staatsbürger gilt dies unter Berücksichtigung spezieller Regelungen. Unter sehr restriktiven Bedingungen kann auch in besonderen Umständen auch Sozialhilfe für Deutsche im Ausland gewährt werden. 

Die Sozialhilfe eröffnet mit den Leistungen nach dem SGB XII die Option ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Beschlossenes Ziel der Sozialhilfe ist es, jeden durch die Hilfsleistungen so weit wie möglich fähig zu machen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben.

Die Sozialhilfe wird als persönliche Beratung, Geld- oder Sachleistung gewährt und sie beinhaltet zum Beispiel die Leistung Personen bei der Aufrechterhaltung des Lebensunterhalts zu helfen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird gewährt, wenn der erforderliche Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Hilfsmitteln vor allem der Verdienst und das Vermögen sichergestellt werden kann. 

Der notwendige Lebensunterhalt beinhaltet insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann mit laufenden oder einmaligen Leistungen gewährt werden. Zunehmend an Wichtigkeit gewinnt die Hilfe zur Arbeit. Hier wirkt die Sozialhilfe darauf hin, dass der Hilfesuchende sich um die Arbeit bemüht und eine Arbeitsbeschäftigung erhält.